Die
Scharia, die Waffe des Fundamentalismus
vom
National Committee of for a
Democratic Iran
Die Fundamentalisten wollen
weltweit - auch im Westen - einen von den
grausamen Scharia-Gesetzen regierten „Gottesstaat“ errichten. Schritt
für Schritt soll die Scharia auch hier - und für uns alle!
-Gültigkeit erlangen. Forderungen wie islamische Kleidung,
islamische Friedhöfe, Muezzin-Ruf etc. gehören zu diesem
Plan. Dies sind lauter Forderungen der Scharia und nicht des Koran.
Mit Ausnahme der Aleviten sind bei uns die Vertreter praktisch aller
islamischen Organisationen Anhänger des fundamentalistischen
Scharia-Islam. Sie sind die offiziellen Ansprechpartner von Staat und
Kirche. Es ist schwierig, ihre Absichten zu durchschauen, denn die
Scharia befiehlt ihnen, wo nötig den Gegner mit Lügen und
Verstellung zu täuschen.
Die Gesetze der Scharia sind das
Kernstück der islamisch
fundamentalistischen Ideologie. Sie wurden von mittelalterlichen
Juristen entwickelt und gründen nicht auf dem Koran, sondern auf
Taten und Aussprüchen, die der Prophet Mohammed ausserhalb des
Koran gemacht haben soll. Der Inhalt der Scharia ist die Errichtung
einer menschenverachtenden Diktatur, welche die ganze Welt -Muslime wie
Nicht-Muslime - beherrschen soll. Fundamentalistenführer sind
keine Theologen, sie studieren nicht den Koran. Es geht ihnen
ausschliesslich um Macht.
Die Fundamentalisten reden den
gläubigen Muslimen ein,
die Scharia sei von Gott offenbart. Sie verschweigen ihnen aber den
wahren Inhalt der Gesetzessammlung.
Für gläubige Muslime
ist die Scharia von Gott
offenbart, heilig und unantastbar. Sie wissen, dass die
Gesetzessammlung die Anwendung des Glaubens in der Praxis, z.B. das
richtige Beten oder Fasten, regelt und Grundsätze der Religion,
wie der Glaube an den alleinigen Gott oder das Jüngste Gericht
enthält. Kritik an der Scharia bedeutet für sie einen Angriff
auf den Islam. Dass die Scharia ein Programm zur Errichtung und
Festigung einer Terrorherrschaft beinhaltet, ist den wenigsten Muslimen
bekannt. Es ist aber klar, dass die überwiegende Mehrheit der
Muslime nicht in einem von der Scharia regierten „Gottesstaat“ leben
möchte.
Der vorliegende Artikel gibt einen kleinen Einblick in die Gesetze der
Scharia. Er basiert auf Ausschnitten einer Scharia-Gesetzessammlung,
die vor Kurzem aus dem Arabischen ins Englische übersetzt wurde
und die verschiedenen massgebenden Rechtsschulen berücksichtigt.
Es wird klar, dass die zu unserer Beruhigung propagierte „Vielfalt
im Islam“ für uns bedeutungslos ist: Sowohl die
schiitische als auch die verschiedenen massgebenden sunnitischen
Rechtsschulen unterscheiden sich nur in belanglosen Kleinigkeiten.
Der vorliegende Artikel bringt
nur eine ganz kleine Auswahl
aus der umfassenden Gesetzessammlung der Scharia, doch sie genügt,
um eine Ahnung der dahintersteckenden Ideologie zu vermitteln.
Die nachfolgenden Beispiele sind
im Vergleich zum Gesamtwerk
moderat. Es wird auf extreme Gesetze, z.B. auf solche, bei denen das
perverse Interesse am Sexuellen allzu deutlich hervortritt, verzichtet.
Damit man sich beim Lesen des
Umstandes bewusst ist, dass die
Scharia ein Missbrauch des Islam darstellt und nicht den Muslimen
anzulasten ist, haben wir, wo es uns sinnvoll schien, die Worte
„Islam“, „Muslime“ etc. in eckige Klammern gesetzt (< >), um
darauf hinzuweisen, dass die Begriffe „Fundamentalismus“,
„Fundamentalisten“ etc. in diesem Zusammenhang angebrachter
wären.
Wir weisen noch einmal darauf
hin, dass die Scharia nicht auf
dem Koran basiert. Mit einer Ausnahme beginnen alle 114 Suren (Kapitel)
des Koran mit den Worten: “Im Namen des barmherzigen und gnädigen
Gottes.“
Sure 2,256 steht: „Es gibt keinen Zwang in der Religion.“
(Die
Fundamentalisten zitieren diesen Koranvers oft. Nach ihrer Auslegung,
die sie aber nicht bekannt geben, werden allerdings weder Muslime noch
Nicht-Muslime vom Zwang, sich den Scharia-Gesetzen zu unterwerfen,
befreit.)
Von dieser Botschaft des Koran
ist in der Scharia nichts
spürbar. Sie erstickt jede positive Lebenskraft. In ihr geht es um:
MACHT - GELD - SEX
Um den Vormarsch der islamischen Fundamentalisten zu
bremsen, muss man ihre Ziele kennen.
______________________
„Reliance of the Traveller, a
Classic Manual of Islamic
Sacred Law“ von Ahmad ibn Naqib al-Misri, bearbeitet und
übersetzt von Nuh Ha Mim Keller, nach Imam Shafi‘i, Sunna
Books, Evanston
Auszug aus dem Vorwort:
„... die Autoren des
vorliegenden Werkes und ihr Standpunkt repräsentieren das
orthodox muslimisch intellektuelle und geistige Erbe, das mehr
als tausend Jahre die Kraft der Gemeinschaft und der Weg war, mit
dem Allah Seine Religion in ihrer reinsten und vollständigsten
Bedeutung bis auf den heutigen Tag bewahrt hat.“
Die Übersetzung wird unter
anderen empfohlen von:
- Al-Azhar, islamische
Forschungsakademie, Kairo
(höchste Autorität in der arabisch islamischen Welt): „...
die Übersetzung entspricht dem arabischen Original und stimmt mit
der Praxis und dem Glauben der orthodoxen sunnitischen Gemeinde
überein...“
Internationales Institut
für islamische Lehre, N
-Amerika: „Diese Übersetzung ist zweifellos ein wertvolles und
wichtiges Werk , sei es als Lehrbuch für Englischsprachige
in Islamischem Recht oder als Nachschlagewerk in der Praxis für
Gelehrte, gebildete Laien und Studenten englischer Sprache... Das Buch
wird vor allem in Südostasien, Amerika, England und Kanada von
grossem Nutzen sein.... Sein Ziel ist es, das Bewusstsein der nicht
arabisch sprechenden Muslime mit einem gründlichen
Verständnis für das Heilige Gesetz zu erfüllen...“
_____________________
GESETZE
Die einzelnen Gesetze sind mit
einem Punkt (•) markiert. Nur
die Ergänzungen in Schrägschrift stammen von der
Redaktion. Ergänzungen in Klammern, die nicht in
Schrägschrift sind, gehören zum Scharia-Text.
1. Oberste Autorität
haben die Gesetze der Scharia
und nicht der Koran. (s. z.B Kapitel 8) Weder Koran noch
Scharia dürfen hinterfragt werden. Alle Scharia-Gesetze
sind verbindlich
- „Den Koran erörtern ist Unglaube.“ (und soll
mit dem Tod bestraft werden)
- „Eine sarkastische Einstellung gegenüber irgend
einem Gesetz oder einer Verordnung des „Heiligen Gesetzes“ haben.“(bedeutet
„Abfall vom Glauben“ und wird mit dem Tode bestraft.)
o8.7 (19) /
p64.1 (3)
2. Frömmigkeit ist,
sich allen Gesetzen der
Scharia unterwerfen
- „Heiliges Wissen‘ (Kenntnisse über die
Scharia) ist mehr wert als Frömmigkeit.“
- „Weder ist ‚gut‘, was die Vernunft als ‚gut“ erachtet noch
„böse“, was sie als „böse“ taxiert. Der
Massstab von Gut und Böse ist das „Heilige Gesetz“ , nicht die
Vernunft.“
a2.0 / a1.4
3. Ziel: Die Weltherrschaft
- „(Dschihad (Heiliger Krieg) meint den Krieg
gegen die Nicht-Muslime .... und bedeutet, Kriegführung, um die
Religion zu etablieren...)“
- „Leugnen, dass es Allahs Wille ist, dass die ganze Welt der
Religion von der Botschaft des Propheten folgt.“(ist Abfall vom
Glauben und wird mit dem Tod bestraft.)
o9.0 /o8.7(18)
4. Aufforderung zum Lügen
im Kampf um die
Weltherrschaft
- „Wenn es möglich ist, ein Ziel nur durch
Lügen und nicht durch die Wahrheit zu erreichen, dann ist
lügen erlaubt, wenn das Ziel eine erlaubte Handlung ist, und
obligatorisch, wenn das Ziel obligatorisch ist (die Welteroberung
ist obligatorisch). Aber es ist religiös vorsichtiger, an all
diesen Fällen Worte zu gebrauchen, die einen irreführenden
Eindruck erwecken, das heisst, etwas mit seinen Worten zu sagen, das
wörtlich wahr ist, so dass man nicht lügt, während der
äussere Sinn der Worte den Zuhörer täuscht. Aber sogar
wenn man nicht etwas (Wahres) sagt und einfach lügt,
verstösst dies in obengenannten Situationen nicht gegen das
Gesetz.“
r8.2
5. Detaillierte Gesetze
beherrschen das ganze Leben bis in
die Intimspähre
Die Scharia regelt das Leben der
Menschen bis in alle
Einzelheiten. Die detaillierten Vorschriften sind ein wichtiges
Instrument in der Hand der Diktatoren. Es ist ausgeschlossen
für einen normalen Menschen, alle Gesetze zu
kennen und zu befolgen. So befinden sich die Menschen dauernd in einem
Zustand von Angst und Unsicherheit . Es besteht immer die Gefahr, einen
Fehler zu machen und deswegen zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Niemand ist seines Lebens sicher.
Schon das täglich fünfmalige Beten ist unendlich vielen
Regeln unterworfen: Seitenlang werden in der Scharia die erforderliche
Reinheit von Kleid, Boden und Körper, die richtigen
Körperhaltungen während des Stehens, Sitzens und sich
Verneigens, die verbindliche Aussprache des Gebets usw. gesetzlich
geregelt und können bei Zuwiderhandeln bestraft werden.
Ein kleines
Beispiel:
- „Wenn ein Schmutzfleck auf einem von zwei
Kleidungsstücken ist (und die Person möchte in einem der
beiden beten) und die Person ist nicht sicher, auf welchem (der Fleck
ist), dann darf sie nachdenken und dasjenige wählen, von dem sie
denkt, dass es rein ist (um darin zu beten), unabhängig
davon, ob ein anderes reines (Kleid) verfügbar ist oder ob sie
eines für den Gebrauch waschen kann. (Aber es ist nicht
obligatorisch zu versuchen zu entscheiden, welches (der beiden Kleider)
rein ist. Vielmehr kann sie eines waschen, oder beide, und in ihnen
beten oder in einem andern Kleidungsstück beten.) Wenn man das
Kleidungsstück wäscht, von dem man denkt, dass der Schmutz
darauf ist, dann kann man zum Beten beide Kleider tragen, oder in
jedem Kleid allein beten, obwohl keines der Gebete gültig ist,
wenn man nicht den Versuch macht, zu entscheiden, welches Kleid unrein
ist, sondern einfach das Gebet in jedem getrennt verrichtet.)“
f4.11
6. Kein Recht auf
Widerstand
- „Es ist obligatorisch, den Befehlen und Verboten des
Kaliphen (islamischen Führers) (oder seinem Vertreter) zu
gehorchen... auch wenn er ungerecht ist.“
- „... dass es gegen das Gesetz verstösst, sich
Kaliphen zu widersetzen und sie zu bekämpfen, auch wenn sie
korrupt sind...“
- „Wenn ein strenger Herrscher einen unfähigen
Muslim als Richter einsetzt, ... werden dessen Entscheide aus
Notwendigkeit befolgt, um die Anliegen und Interessen der Menschen
nicht zu verderben.“
o25.5 / o6.1 /
o22.1(d)
7. Die Frau: Verachtetes
Sexobjekt
Gemäss der Scharia ist die
Frau da, um die sexuellen
Bedürfnisse des Mannes zu befriedigen. Der Mann muss sich aber vor
ihr schützen, denn sie verführt ihn zum Sündigen.
Entsprechend dieser Ideologie wird sie nicht als Mensch sondern als
minderwertiges Objekt gesehen. Die folgenden Beispiele sind eine kleine
Kostprobe vom verächtlichen Frauenverständnis der Scharia.
Beschneidung und Beispiele von
allgemeiner Diskriminierung
Die Beschneidung kommt im Koran nicht vor.
- „Die Beschneidung ist obligatorisch (für
Männer und Frauen. Für Männer besteht sie daraus, die
Vorhaut des Penis und für Frauen, die Vorhaut der Klitoris zu
entfernen (nicht die Klitoris selbst, wie manche fälschlicherweise
behaupten). (Hanbalis war der Ansicht, die Beschneidung der Frauen sei
nicht obligatorisch aber Sunna (= Hier: Gesetz, dessen Befolgung
empfohlen wird), während Hanafis der Meinung ist, sie sei eher
Höflichkeit dem Ehemann gegenüber.)“
- „Der Urin von einem männlichen Baby, das nur mit
Muttermilch ernährt wird, kann gereinigt werden, indem soviel
Wasser auf den Fleck geträufelt wird, dass er fast überall
nass ist, aber das Wasser muss nicht über den Fleck
fliessen. Der Urin von einem weiblichen Baby muss weggewaschen werden
wie bei einem Erwachsenen.“ ( entweder unter fliessendem Wasser oder in
einem Gefäss mit mehr als 216(!) Liter Wasser. Das
Mädchen verursacht so schon von Geburt an mehr Ärger ...
- „Es ist anstössig für Frauen, Gräber zu
besuchen (wegen ihres Mangels an Seelenstärke und ihrer
übertriebenen Trauer). Das gilt nicht für das Grab des
Propheten, das sie besuchen sollen, ebenso die Gräber von
Propheten, Gerechten und (islamischen) Gelehrten .
e4.3 /e14.9 /g5.9
Der Mann erbt doppelt so viel
wie die Frau
- „Sie teilen den ganzen Erbanteil so auf, dass ein
männlicher Erbe das Quantum von zwei weiblichen bekommt.“
- „Wenn (als Erben) zwei Töchter des Verstorbenen
und eine Tochter vom Sohn des Verstorbenen (Enkelin) da sind, bekommen
die zwei Töchter zwei Drittel des Erbes und die Enkelin
nichts. Aber wenn die Enkelin noch einen Bruder hat , bekommt sie
mit ihm zusammen den Rest des Erbes, damit der männliche Erbe das
Doppelte einer weiblichen Erbin bekommt (und einem solchen
männlichen Erben sagt man gesegneter Bruder).“
L10.3 / L7.7
Die Frau wechselt bei der
Heirat von der Vormundschaft des
Vaters unter die des Ehemannes
- “Falls die Braut Jungfrau ist, dürfen ihr Vater
oder Grossvater sie ohne ihre Erlaubnis mit jemandem verheiraten, aber
es wird empfohlen, ihre Erlaubnis einzuholen, falls sie die
Pubertät (!) erreicht hat. Das Schweigen einer Jungfrau wird als
Zustimmung gewertet.“
- „(Unwesentliche Bedingungen, die dem Ehevertrag
zugefügt werden, wie z.B. dass der Ehemann keine andern Frauen
heiraten darf oder Ähnliches, sind nicht bindend, da sie
bedeutungslos sind, aber sie machen den Ehevertrag nicht ungültig,
er bleibt wirksam.)“
m3.13 (2) / m3.2
Wann eine Frau „Unterhalt“
beanspruchen kann
Der Mann heiratet eine Frau,
um jederzeit ein Sexobjekt zur
Verfügung zu haben.
Deshalb kann er ihr auch
verbieten, das Haus zu verlassen, einer Arbeit
nachzugehen oder zu reisen. Ein Mann kann frei über seine
Gattin(nen) verfügen, er muss ihr (oder ihnen) lediglich ein paar
Dinge für den Unterhalt zur Verfügung stellen - falls sie
nicht ihren Anspruch durch Ungehorsam verliert (verlieren).
- „Der Mann ist nur verpflichtet, seine Frau zu
unterhalten, wenn sie sich ihm hingibt oder sich ihm anbietet, das
heisst, sie erlaubt ihm vollen Genuss ihrer Person und verweigert ihm
nie Sex, weder am Tag noch in der Nacht. Sie ist nicht berechtigt zum
Unterhalt wenn:
(1) sie rebellisch ist (das
heisst, wenn sie ihm nicht gehorcht,
sogar nur für einen Moment)
(2) sie ohne seine Erlaubnis
reist, oder mit seiner Erlaubnis aber aus
eigenem Bedürfnis;
(4) sie ohne die Erlaubnis des
Gatten freiwillig fastet...“ (weil er
dann tagsüber auf Sex verzichten muss...)
m11.9
Woraus der „Unterhalt“ der
Frau besteht
Das Essen, das der Mann seiner
Frau geben muss
- „Der Ehemann ist verpflichtet, Tag für Tag
seiner Frau den Lebensunterhalt zu geben. Wenn er reich ist, muss er
sie täglich mit einem Liter solchem Getreide, welches das
Hauptnahrungsmittel der Stadt ist, in der sie leben, versorgen. (Der
Autor meint mit Getreide, welches das Hauptnahrungsmittel der Stadt
ist: Wenn die Leute es essen.) Wenn nicht, einfach das, was sie essen,
auch wenn es harter, trockener weisser Käse ist.“
m11.2
Artikel für die
persönliche Hygiene
- „...Wenn mit Rose oder Veilchen parfümiertes Oel Sitte
in der Stadt ist, muss er es ihr beschaffen, aber nicht Dinge, die nur
für die Kosmetik und nicht für die Sauberkeit sind, wie
Lidstift oder Henna... Es ist auch obligatorisch für ihn,
Deodorant (Solche Details wie die Erwähnung von Deodorant meinen
die Fundamentalisten, wenn sie von Anpassung ihrer Gesetze an die
Moderne reden)oder Ähnliches zu kaufen, um den Geruch des
Achselschweisses zu beheben, wenn Wasser und Seife nicht
genügen. (Er muss ihr das Geld für) das Wasser des rituellen
Reinigungsbades geben, wenn der Grund für das Bad
Geschlechtsverkehr oder das Ende der postnatalen Blutung ist, aber wenn
der Grund das Ende ihrer Menstruation oder etwas anderes ist, muss er
es nicht bezahlen.“
m11.3
Kosmetik und Medizin
- „Der Ehemann ist nicht verpflichtet (aber es wird ihm
empfohlen) die Kosmetikartikel seiner Frau, das Arzthonorar(!), die
Kosten für ihre Medizin(!) und ähnliche Ausgaben zu
begleichen (aber er ist verpflichtet, für die Ausgaben im
Zusammenhang mit der Geburt aufzukommen).“
m11.4
Kleidung
- “...Im Sommer ist es obligatorisch, sie mit einer
Kopfbedeckung, einem Überkleid, Unterkleidung, Schuhen und einem
Schal auszustatten, weil sie ausgehen muss...“
- „Wenn er ihr die Kleidung für eine Saison gibt
und sie vor Ende der Saison ausgetragen ist, muss er ihr nicht neue
Kleidung beschaffen... Die Frau darf über die Kleidung frei
verfügen, wie z.B. sie verkaufen oder so (das heisst, sie kann sie
weggeben, weil es ihr Eigentum ist).“
m11.6 / m11.7
Wie ein Ehemann seine Frau
behandeln soll
- „Wenn eine Frau behauptet, sie habe die Periode, aber ihr
Mann glaubt es ihr nicht, ist es ihm erlaubt, mit ihr
Geschlechtsverkehr zu haben.“
- „Der Ehemann kann seiner Frau verbieten, das Haus zu
verlassen (wegen dem von Bayhaqi berichteten Hadith (= nicht im Koran
überlieferte, angebliche Aussage des Propheten Mohammed), (laut
dem) der Prophet (Mohammed) sagte: „ Es ist einer Frau, die an Allah
und das Jüngste Gericht glaubt, nicht erlaubt, jemanden in
das Haus ihres Mannes zu lassen, wenn er es nicht will, oder
auszugehen, wenn er dagegen ist.“)
Aber wenn jemand aus
ihrer Verwandtschaft stirbt, ist es besser,
sie (die Verwandten) besuchen zu lassen.“
e13.5 / m10.4
Scheidung
Das Recht auf Scheidung steht
praktisch nur dem Mann zu. Die
Scheidung wird schon durch simples Aussprechen eines Satzes
rechtsgültig. Die Frau ist dem Mann schutzlos ausgeliefert. Der
Mann kann die Frau mit der Scheidung und ihrer anschliessenden
Widerrufung über Jahre schikanieren.
- „Die Scheidung ist gültig, wenn ausgesprochen
von: (a) dem Ehemann (b) der geistig gesund ist (c)
die Pubertät erreicht hat (d) und sie freiwillig ausspricht“
- „Anspielungen, welche die Scheidung bewirken:
(1) „Der Ehemann sagt: du bist
jetzt allein, du bist frei, du bist
aufgegeben, du gehörst gesetzlich nicht mehr zu mir, geh zu deiner
Familie zurück, du bist fusslos oder Ähnliches .....“
(3) „oder wenn er seine Frau damit beauftragt, die Scheidung
auszusprechen und sie sagt: „Du bist geschieden.“
- „Zweifel, ob man die Scheidung tatsächlich
ausgesprochen hat (Zweifel heisst, man weiss nicht mehr genau,
was man gesagt oder getan hat...)“
- „Wer nicht sicher ist, ob er sich von seiner Frau
scheiden liess oder nicht, ist nicht geschieden. Es ist in einem
solchen Fall gottesfürchtiger, seine Frau zurückzunehmen.“
n1.1 / n3.3 / n6.0
/ n6.1
8. Brutalitäten
Im sogenannten
<islamischen> Gottesstaat, wo die Scharia
regiert, ist kein Mensch sicher vor Hinrichtung oder brutaler
Folterung. Schon eine unbedeutende Handlung kann „Abfall vom Glauben“
bedeuten, was mit dem Tode bestraft wird.
Die Richter werden vom Diktator
ernannt. Ausser
in einigen Fällen, in denen die grausame Strafe verbindlich
vorgeschrieben ist (z.B. Steinigen bei Ehebruch, Handabhacken bei
Diebstahl, Todesstrafe bei „Abfall vom Glauben“), ist der Richter im
Festsetzen der Sanktionen frei. Es spielt keine Rolle, wenn er sich
irrt. Willkür und Terror sind legalisiert. Ein Menschenleben ist
nichts wert.
Beispiele für Abfall vom
Glauben (auf den die
Todesstrafe steht)
- „Handlungen, die zur Folge haben, dass man den Islam
verlässt:
(2) beabsichtigen, Unglauben zu
begehen, sogar erst in Zukunft. Und wie
mit dem Beabsichtigen ist es auch mit dem Zögern, ob man es tun
soll oder nicht: dadurch begeht man augenblicklich Unglauben;
(5) die Existenz Allahs, seine
Ewigkeit ohne Anfang und Ende
oder eine seiner Eigenschaften, die ihm die Muslime (die islamischen
Gelehrten) übereinstimmend zuschreiben, bestreiten;
(8) spöttisch sagen: „Ich
weiss nicht, was Glaube ist“;“
Wenn die Machthaber jemanden
hinrichten wollen, kann jede
Handlung als Abfall vom Glauben ausgelegt werden, denn:
- „.... die Anlässe, (Abfall vom Glauben) zu
begehen, sind fast grenzenlos.“
o8.7
Diebstahl
<>„Die Strafe für Diebstahl“ “Die rechte Hand einer Person
wird amputiert,...wenn sie die
Pubertät (Mädchen mit neun, Knabe mit vierzehn Jahren)
erreicht hat, ... Wenn eine Person zum zweiten Mal stiehlt, wird
ihr linker Fuss
amputiert; das dritte Mal die linke Hand; und wenn sie nochmals
stiehlt, der rechte Fuss.... Wenn sie keine rechte Hand hat (beim
ersten Mal), dann wird ihr linker Fuss amputiert....“
o14.0 / o14.1
Falls sich die Leser fragen,
warum die Mitglieder der
Diktatoren-Clique noch alle Hände und Füsse
haben:
- „Die Hand einer Person wird nicht amputiert: ... wenn eine
mögliche Unsicherheit über das Motiv des Diebstahls besteht,
(zum Beispiel) wenn (das Diebesgut) vom allgemeinen
Muslim-Vermögen genommen wurde, (vorausgesetzt die Person ist
Muslim, da sie vielleicht die Absicht hatte, damit Moscheen,
Brücken, oder Hospize zu bauen) ....“
14.2(3)
Alkohol
- „Strafe für Trinken“ (Alkohol)
- „Die Strafe für Trinken sind 40 Schläge mit den
Händen, Sandalen und den Kleiderzipfeln. Die Schläge
können auch mit einer Peitsche verabreicht werden, aber wenn
der Schuldige stirbt, muss für seinen Tod eine Vergeltung bezahlt
werden (vom Schläger).
o16.0 / o16.3
Auspeitschen
Die Beschreibung einer
als Ausnahme
erwähnten, schonenden Verabreichung von
Peitschenhieben, lässt ahnen, wie im Normalfall
ausgepeitscht wird, wenn z.B. Kabel verwendet und gezielt auf die
Nieren oder ins Gesicht geschlagen wird.
- „.... Die Peitsche sollte weder neu noch abgenutzt
sein, sondern etwas dazwischen. Der Schuldige wird während dem
Auspeitschen nicht ausgestreckt oder gefesselt (seine Hände
sind frei, um die Schläge abzuwehren), oder ausgezogen (sondern
vielmehr wird ein knöchellanges Hemd auf ihm oder ihr gelassen),
und der Schläger schlägt nicht hart (indem er den Arm
hebt, so dass es blutet). Der Schläger verteilt die Schläge
über verschiedene Körperteile und vermeidet
lebensgefährliche Stellen und das Gesicht...“
o12.5
9. Niemand, auch nicht ein
muslimischer Theologe, darf die
Auslegung des Koran und der Scharia durch die mittelalterlichen
Gelehrten in Frage stellen.
Forderung an Koranschüler:
- “Lege nie einen Koranvers nach deiner eigenen
Vorstellung aus, sondern prüfe nach, wie ihn die Gelehrten des
„Heiligen Gesetzes“ und die weisen Männer, die vor dir lebten,
verstanden haben. Wenn du den Vers anders verstehst und deine
Auffassung dem „Heiligen Gesetz“ widerspricht, verlass deine
erbärmliche Meinung und schleudere sie gegen die Wand.“
t3.9
10. Ehebruch: Die verlogene
Moral der Fundamentalisten
Der Umgang der Scharia mit der
Unzucht wird von den
Fundamentalisten als grosse moralische Überlegenheit
gegenüber dem „verdorbenen“ Westen dargestellt. Die grausamen
Sanktionen bei Ehebruch und Unzucht haben aber nichts mit einer
strengen Moral zu tun, denn für Männer ist der Ehebruch ja
legalisiert, indem sie gleichzeitig (mindestens) vier Frauen haben
können, während Frauen bei Ehebruch gesteinigt werden. Die
Gesetze sollen lediglich den Besitz des Mannes - nämlich die Frau
- vor fremdem Zugriff schützen.
Die Scharia erlaubt Sex mit
Kindern.
- „Wenn der Missetäter fähig ist, keusch (treu)
zu bleiben, wird er oder sie zu Tode gesteinigt,... Als nicht
„fähig, keusch (treu) zu bleiben“ wird eine Person
erachtet,... die vorpubertär (!) war zur Zeit des
ehelichen (!) Geschlechtsverkehrs..“
- „Die gesetzliche Strafe wird obligatorisch bei
jemandem verhängt, der Ehebruch oder Homosexualität begeht...
egal ob der/die Beschuldigte Muslim, Nicht-Muslim und Untertane in
einem islamischen Staat oder ein/e vom Islam Abgefallene(r) ist.“
- „Ehebruch (einer Ehefrau) ist gesetzlich nachgewiesen,
entweder durch ihr eigenes Geständnis (!) oder durch
Beweis, das heisst, wenn vier aufrichtige Zeugen den
Geschlechtsverkehr beobachtet und den Penis des Ehebrechers in ihrer
Vagina gesehen haben.“
o12.2 / o12.1 /
n11.2
Die Vorschrift, dass vier Zeugen
den Ehebruch gesehen haben
müssen, steht im Koran und hatte zum Ziel, die zu Mohammeds Zeit
gängige Praxis zu unterbinden, eine nicht mehr genehme Ehefrau
unter dem Vorwand des Ehebruchs steinigen zu lassen (- denn wer begeht
schon Ehebruch in Anwesenheit von vier Zeugen!). Die Strafe der
Steinigung kommt im Koran nicht vor. Auch dass ein Geständnis der
Beschuldigten als Beweis genügt, steht nur in der Scharia. Solche
Geständnisse werden heute in fundamentalistischen Staaten unter
Folter erpresst. Ausserdem kann eine vergewaltigte Frau keine Anzeige
erstatten, weil die Anzeige sonst als Geständnis für Ehebruch
oder Unzucht ihrerseits gilt und entsprechend geahndet
wird.
11. Wer von muslimischen
Eltern abstammt oder zum Islam
übergetreten ist, muss (unter Androhung der Todesstrafe) sein
Leben lang Muslim bleiben und sich an die Vorschriften der Scharia
halten. (Muslimen, die im Exil zum Christentum konvertiert
sind, droht bei ihrer Ausschaffung in ein fundamentalistisch regiertes
Land die Todesstrafe.)
Es ist lebensgefährlich, in
einem von der Scharia
regierten Staat die religiösen Pflichten nicht zu erfüllen.
Die Scharia befiehlt die gegenseitige Ueberwachung und Bespitzelung
(genannt: „Das Gute befehlen und das Schlechte verbieten“). Schon
Kinder werden dazu angehalten, ihre Nächsten zu verpetzen.
- „Jemand der unter Muslimen aufgewachsen ist und den
obligatorischen Charakter des Gebets, der Zakat (Armensteuer), des
Fastens im Ramadan, der Pilgerfahrt, der Ungesetzlichkeit von Wein und
Ehebruch oder etwas anderem abstreitet, über das Konsens unter den
Gelehrten herrscht und das als unbedingt zur Religion gehörig
bekannt ist, wird dadurch ein Ungläubiger und wird
hingerichtet wegen seinem Unglauben.“
f1.3
Die Grundprinzipien, nach denen
die Welt einem Terrorregime
unterworfen werden soll, sind bei allen <islamischen>
Rechtsschulen die gleichen. Es gibt die propagierte „Vielfalt im Islam“
nicht; die verschiedenen Schulen unterscheiden sich nur in unwichtigen
Details. Dazu ein Beispiel:
- „Ein Muslim, welcher der Meinung ist, dass das Gebet
obligatorisch ist, aber es aus Mangel an Interesse solange
versäumt, bis die richtige (Gebets-)Zeit vorüber ist,
hat nicht Unglauben begangen. Vielmehr wird er hingerichtet (!),
gewaschen, es wird über ihm gebetet und er wird in einem
muslimischen Friedhof beerdigt (da er einen der ihren ist. Es wird
empfohlen aber ist nicht obligatorisch, ihn zu fragen, ob er bereut
[falls ja, wird er nicht hingerichtet]).“
- „Die (Rechtsschule der) Hanbaliten hat zwei Meinungen (was
das absichtliche Versäumen des Gebets betrifft): Erstens, dass
eine solche Person als ungläubig gilt und wie eine vom Glauben
abgefallene behandelt wird...“ (das heisst, nach ihrer Hinrichtung
nicht muslimisch beerdigt wird.)
f1.4 / w18.2
Hingerichtet wird also ein
Muslim, der das Gebet absichtlich
versäumt, nach jeder Rechtsschule, der Streit dreht sich nur um
seine Beerdigung.
12. <Islamische> Kleidung
Das Kopftuch und der lange Mantel
der Frauen sind in der
Scharia - nicht im Koran - vorgeschrieben.
- „Die Nacktheit eines Mannes ... betrifft den
Körper zwischen Nabel und Knie. Nacktheit einer Frau (auch wenn
sie ein kleines Mädchen ist) betrifft den ganzen Körper
ausser den Händen und dem Gesicht.“
f5.3
13. Anpassung an
Nicht-Muslime ist verboten
Integration ist nicht
möglich.
- „Es ist Unglaube, sich von der Sunna (= Hier:
Gesetze, die auf angeblichen Taten und Aussprüchen Mohammeds
basieren, die aber nicht im Koran stehen) loszusagen, um Nicht-Muslime
nachzuahmen, wenn man glaubt, dass deren Art besser ist als die Sunna.“
e4.1(2)
Muslime dürfen sich aber den
Sitten der Nicht-Muslime
anpassen (und zum Beispiel kein Kopftuch tragen), um im Kampf für
die Welteroberung eine „offene“ und „moderate“ Gesinnung
vorzutäuschen. (siehe Punkt 4)
14. Religionsfreiheit:
Andersgläubige werden
getötet oder als inderwertig behandelt.
Gemäss Scharia werden in
einem nicht-muslimischen Staat
die Christen, Juden, Zoroaster, Samariter und Sabier als Bürger
zweiter Klasse nach Zahlung einer Steuer unter gewissen Bedingungen
geduldet, während alle andern Nicht-Muslime straflos getötet
werden können, falls sie nicht den <Islam> annehmen.
- „Der Kaliph (islamische Herrscher) führt Krieg gegen
die Juden, Christen und Zoroaster (vorausgesetzt er hat sie zuvor
eingeladen, dem islamischen Glauben und seiner Praxis
beizutreten, und sie im Falle einer Weigerung aufgefordert, der
gesellschaftlichen Ordnung des Islam beizutreten (das heisst,
sich der Scharia unterwerfen), indem sie die Nicht-Muslim-Steuer
bezahlen - das ist die Bedeutung der Zahlung, nicht das Geld an sich -
während sie in ihrer angestammten Religion bleiben) (und der Krieg
weitergeht), bis alle Muslime werden oder die Nicht-Muslim-Steuer
bezahlen.“
- „Ein formelles Abkommen wird abgeschlossen mit
Bürgern, die sind: (1) Juden, (2) Christen, (3) Zoroaster, (4)
Samariter und Sabier“
- „Ein solches Abkommen darf nicht mit Götzenanbetern
oder solchen, die kein Heiliges Buch haben, abgeschlossen werden.
(...Was die Pseudoschriften von Kulten, die nach dem Islam erschienen
sind, betrifft [wie die Sikhs, Baha‘is, Mormonen, Qadianis, etc.], so
sind und werden ihre Schriften kein (Heiliges) Buch, da der Koran die
letzte Offenbarung ist.)“ (Diese werden aufgefordert, den Islam
anzunehmen, ansonsten sie jederzeit ungestraft getötet werden
können.)
o9.8 / o11.1 /
o11. 2
15. Juden und Christen
Unzählige Gesetze
diskriminieren die Christen und Juden.
Ein paar Beispiele:
- „Solche nicht-muslimischen Untertanen (Juden,
Christen, Zoroaster, Samariter, Sabier) sind verpflichtet, sich den
islamischen Verordnungen zu fügen, welche die Sicherheit und
Sicherstellung des Lebens, des Ansehens und des Besitzes betreffen.
Ausserdem :
(1) werden sie bestraft für
Ehebruch (mit Steinigen) und
Diebstahl (Handabhacken), aber nicht für Trunkenheit,
(2) unterscheiden sie sich von
den Muslimen durch ihre Kleidung und
tragen ein weites Gürtelgewand (Zunnar);
(3) werden sie nicht mit „as-Salamu ‚alaykum“ gegrüsst;
(4)müssen sie sich auf der
Seite der Strasse halten;
(5) dürfen sie nicht höher oder gleich hoch bauen wie die
Muslime, aber falls sie ein grosses Haus kaufen, wird es nicht
abgerissen;
(6) dürfen sie nicht öffentlich Wein trinken und
Schweinefleisch essen, (Kirchenglocken läuten oder Kreuze zeigen),
die Torah oder das Evangelium laut rezitieren oder ihre Beerdigungen
und Festtage öffentlich feiern;
(7) dürfen sie keine neuen
Kirchen bauen.“
- „... noch ist es erlaubt oder gültig für
eine muslimische Frau, an jemand anders als an einen Muslim verheiratet
zu werden.“ (Einer Muslimin, die im Exil einen Nicht-Muslminen
heiratet, droht bei der Ausschaffung in ein fundamentalistisch
regiertes Land die Steinigung, da ihre Ehe mit dem Nicht-Muslim
ungültig ist und sie folglich Unzucht begangen hat.)
o11.5 /
m6.7(5)
16. Die Bibel
Die Bibel in der heutigen Form
ist gefälscht.Die Juden
und Christen müssen ihre Religion entsprechend den
grausamen mosaischen Gesetzbüchern (siehe ab 2. Mose, 20)
ausüben. Einmal wird es nur noch den „Scharia-Islam“ auf der Welt
geben.
- „Vier spezielle (heilige) Bücher muss man
kennen:
(1) die Torah ... (das heisst,
die grausamen und frauenfeindlichen
mosaischen Gesetze mit Strafen wie Steinigen)
(2) das Evangelium... (gemäss der Auslegung der Fundamentalisten,
die nichts mehr mit dem Christentum zu tun hat)
(3) die Psalmen...
(4) und den Koran...“
u3.4
Die Juden und Christen im
islamischen Staat sind verpflichtet,
ihre Religion nach den Vorstellungen der Fundamentalisten
auszuüben.
- „(Die Verpflichtung zu glauben betrifft die
Originaloffenbarungen, nicht die verschiedenen Schriften in der Hand
von Nicht-Muslimen (z.B. die Bibel), die in der heutigen Form in Bezug
auf ihre Texte verdorben sind.)“
- „Die Wiederkunft Jesu bringt kein spezielles göttlich
offenbartes Gesetz, weil er nach Mohammeds Gesetz (der Scharia)
regieren wird... Dies widerspricht der endgültigen Wiederkunft
Jesu nicht, da er nicht gemäss dem Evangelium sondern als
Gefolgsmann des Propheten regieren wird.“
u3.4 / o9.8
Wir weisen nochmals darauf hin:
Die meisten Muslime
glauben, die Scharia enthalte nur Regeln für das richtige Beten,
Fasten, etc. und grundlegende Glaubenssätze. Sie kennen den wahren
Inhalt der Scharia nicht. Auch sie möchten niemals in einem
Scharia-Staat leben.
Quelle : http://ncwdi.igc.org/html/shariavfc.html
___________________
Home
|